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Stundensatz-Rechner für IT-Freelancer

Aus Wunschgewinn, Kosten, Urlaub und Auslastung den Stundensatz und Tagessatz ableiten, den Sie brauchen. Mit Ihren Zahlen, ohne erfundene Marktwerte.

Stundensatz-Rechner

Ihre Annahmen

Die Vorbelegungen sind Beispielwerte zum Überschreiben, keine Marktdaten.

Der Rechner rechnet mit Ihren Eingaben und nennt keine Marktwerte. Er ersetzt keine Steuerberatung.

So wird gerechnet

Jeder Schritt ist nachvollziehbar, nichts ist versteckt.

  1. Arbeitstage = 52 Wochen × Arbeitstage pro Woche − Urlaub − Feiertage − Krankheit.
  2. Verfügbare Stunden = Arbeitstage × (Wochenstunden ÷ Arbeitstage pro Woche).
  3. Abrechenbare Stunden = verfügbare Stunden × abrechenbarer Anteil. Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung bleiben unbezahlt.
  4. Nötiger Jahresumsatz = (Wunschgewinn + Betriebskosten) × (1 + Puffer).
  5. Stundensatz = Jahresumsatz ÷ abrechenbare Stunden; Tagessatz = Stundensatz × Stunden pro Arbeitstag.

Der Wunschgewinn ist der Gewinn vor Einkommensteuer. Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge müssen darin enthalten sein, denn als Freelancer tragen Sie sie selbst. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie passt, prüfen Sie im Kleinunternehmer-Rechner.

Häufige Fragen zum Stundensatz

Abrechenbare Stunden, Wunschgewinn, netto oder brutto

Wie berechne ich meinen Stundensatz als IT-Freelancer?

Sie teilen den Jahresumsatz, den Sie brauchen (Wunschgewinn plus Betriebskosten), durch Ihre abrechenbaren Stunden im Jahr. Abrechenbar sind nur die Stunden, die übrig bleiben, wenn Sie Urlaub, Feiertage und Krankheit abziehen und den Anteil für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung herausrechnen. Genau das rechnet dieses Tool.

Warum reicht Gehalt geteilt durch Stunden nicht?

Weil ein Freelancer nicht jede Arbeitsstunde abrechnen kann. Akquise, Angebote, Buchhaltung, Weiterbildung und Leerlauf zwischen Projekten bleiben unbezahlt. Rechnet man mit 40 Stunden pro Woche und 52 Wochen, ist der Satz deshalb viel zu niedrig angesetzt.

Was gehört in den Wunschgewinn?

Der Gewinn vor Einkommensteuer: Er muss Ihre Steuern, Ihre Kranken- und Pflegeversicherung und Ihre Altersvorsorge tragen und dazu das, was Sie privat zum Leben brauchen. Als Freelancer zahlen Sie das alles selbst, es steckt nicht in einem Bruttogehalt wie bei Angestellten.

Welchen abrechenbaren Anteil soll ich ansetzen?

Das hängt von Ihrer Auslastung ab; eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Die Vorbelegung von 70 Prozent ist eine Annahme zum Anpassen. Schauen Sie in Ihre eigene Zeiterfassung der letzten Monate und setzen Sie den Wert, den Sie wirklich erreichen.

Ist der berechnete Satz netto oder brutto?

Netto, also ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, kommt die Umsatzsteuer auf der Rechnung obendrauf. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt, prüft der Kleinunternehmer-Rechner.

Ist das eine Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner ist eine reine Rechenhilfe mit Ihren eigenen Annahmen. Steuern, Sozialversicherung und Scheinselbstständigkeit klären Sie mit einem Steuerberater.

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