Stand 09.10.2026

BFSG-Leitfaden: Wer muss barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kürze: Anwendungsbereich, Ausnahme für Kleinstunternehmen und Bußgelder. Jede Aussage mit Paragraph und Link zum Gesetzestext.

BFSG-Leitfaden

Für wen gilt das Gesetz?

Es erfasst Dienstleistungen für Verbraucher, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG).

  • Telekommunikationsdienste (ohne Maschine-zu-Maschine-Übertragung)
  • bestimmte Teile von Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (Websites, Apps, elektronische Tickets, Verkehrsinformationen, Selbstbedienungsterminals); für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr gilt nur der Teil zu Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und dafür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Das Gesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ein Kleinstunternehmen hat weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Was droht bei Verstößen?

Wer eine Dienstleistung entgegen den Vorgaben anbietet oder erbringt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 100.000 Euro (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG).

Woran messe ich Barrierefreiheit?

Der Gesetzestext enthält keine Prüfliste. In der Praxis gilt für Websites WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Das ist ein Praxishinweis und kein Zitat aus dem Gesetz.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Rechtstexte.

Häufige Fragen zum BFSG

Geltung, Ausnahme, Bußgeld, Prüfmaßstab

Ab wann gilt das BFSG?

Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Seitdem müssen betroffene Online-Angebote barrierefrei sein.

Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen unter den Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 3 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Ob Ihr Angebot unter die Pflicht fällt, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer eine Dienstleistung entgegen den Vorgaben anbietet oder erbringt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 100.000 Euro (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG).

Woran messe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Der Gesetzestext enthält keine Prüfliste. In der Praxis gilt für Websites WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Das ist ein Praxishinweis und kein Zitat aus dem Gesetz; prüfen Sie den aktuellen Stand der Norm.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Der Leitfaden fasst den Gesetzestext zusammen und nennt die Fundstellen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.

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