go-digital ist Geschichte. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es keine neuen Anträge mehr für das Bundesprogramm, das jahrelang der Goldstandard für geförderte IT-Projekte war. Was bedeutet das für KMU, die ihre Digitalisierung vorantreiben wollen? Und welche Programme gibt es stattdessen?
Der Paradigmenwechsel 2025
Die deutsche Förderlandschaft hat sich 2025 fundamental verändert. Während der Bund sich auf reine Beratungsförderung (BAFA) konzentriert, liegt die Investitionsförderung für IT-Projekte jetzt bei den Bundesländern. Das führt zu einem föderalen Flickenteppich: Bayern fördert anders als NRW, Baden-Württemberg hat auf Kredite umgestellt.
| Vorher (bis 2024) | Jetzt (2025) |
|---|---|
| go-digital: Beratung + Umsetzung in einem | go-digital: Ausgelaufen |
| Bund finanzierte IT-Investitionen | Bund nur noch Beratung (BAFA) |
| Einheitliche Bundesförderung | Länderprogramme mit unterschiedlichen Regeln |
Die wichtigsten Programme 2025
MID NRW - Mittelstand Innovativ & Digital
Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist MID das zentrale Förderprogramm. Es bietet Gutscheine für Digitalisierung und IT-Sicherheit.
MID NRW auf einen Blick
- Förderhöhe: Max. 15.000 € Zuschuss (50% Förderquote)
- Bagatellgrenze: Min. 4.000 € Zuschuss → Projekt muss ≥8.000 € netto kosten
- Module: MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit (MID-Analyse/-Innovation seit 01.07.2025 eingestellt)
- Zugang: Losverfahren (monatliche Ziehung)
- Wichtig: Trägerwechsel zum 01.01.2026 (PtJ → NRW.BANK)
BAFA Beratungsförderung
Das Bundesprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert nur die Konzeptionsphase, keine Umsetzung. Für die eigentliche Implementierung brauchen Sie andere Mittel.
- Bis zu 80% Förderquote (je nach Region)
- Max. 2.800 € Zuschuss pro Beratung
- Für strategische IT-Beratung, Architektur-Audits, Digitalisierungsstrategien
- Nicht förderfähig: Programmierung, Software-Kauf, Hardware
Weitere Bundesländer (Kurzübersicht)
| Land | Programm | Status 2025 |
|---|---|---|
| Bayern | Digitalbonus | Aktiv, aber ELSTER-Pflicht seit Mai 2025 |
| Baden-Württemberg | Digitalisierungsfinanzierung | Umstellung auf Kredite (seit Juli 2025) |
| Niedersachsen | Digitalbonus.Niedersachsen | Läuft zum 31.12.2025 aus! |
| Thüringen | Digitalbonus Thüringen | Budget erschöpft, keine Anträge möglich |
Die 5 häufigsten Fehler bei Förderprojekten
1. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn - Die "tödliche Falle"
Der mit Abstand häufigste Grund für 100% Förderverlust: Mit dem Projekt beginnen, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt.
- Vertragsunterschrift mit dem IT-Dienstleister
- Auftragserteilung oder Bestellung
- Erste Workshops oder Anforderungsanalysen
- Auch nicht "unter Vorbehalt" oder "vorbehaltlich der Förderung"
Lösung: Das Angebot des Dienstleisters muss vor Antragstellung vorliegen. Der Vertrag wird erst nach Erhalt des Bescheids unterschrieben.
2. Weitergabe an Subunternehmer (MID NRW!)
Bei MID NRW gilt ein striktes Weitergabeverbot: "Die Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen der Leistungserbringung ist nicht zulässig." Das bedeutet:
- Agenturen dürfen keine Freelancer für das Projekt einsetzen
- Die Leistung muss zu 100% durch eigenes Personal erbracht werden
- Verstöße führen zur Rückforderung der gesamten Förderung
Konsequenz: Die Direktbeauftragung eines Solo-Experten ist oft der einzig rechtssichere Weg.
3. Pauschale Rechnungen ohne Detaillierung
Eine Rechnung mit "Digitalisierungspaket: 15.000 €" wird von Prüfern abgelehnt. Förderfähige Rechnungen müssen enthalten:
- Projektkennzeichen oder Förderkennzeichen
- Exakten Leistungszeitraum (nicht nur Rechnungsdatum)
- Aufschlüsselung nach Stunden, Tagessätzen, Modulen
- Klare Trennung: förderfähig vs. nicht förderfähig
4. Fehlende technische Dokumentation
Prüfungen erfolgen oft Jahre nach Projektabschluss. Dann zählt nur noch, was dokumentiert ist.
- Git-Logs: Beweisen kontinuierliche Arbeit im Projektzeitraum
- Screenshots: Entwicklungsstadien, Vorher/Nachher
- Abnahmeprotokolle: Mit Datum im Bewilligungszeitraum
- Aufbewahrung: Mindestens 10 Jahre bei De-minimis-Beihilfen
5. Stundensatz ohne Begründung
Die Marktrealität (IT-Freelancer 2025: durchschnittlich 104 €/h) prallte auf die Behördenlogik (TVöD-Vergleich: 60-80 €/h). Wer 130 €/h ohne Begründung in den Antrag schreibt, riskiert Kürzungen.
Bewährte Argumentationsstrategien:
- Effizienz-Nachweis: Senior (130 €/h × 10h = 1.300 €) ist günstiger als Junior (80 €/h × 25h = 2.000 €)
- Vergleichsangebote: 3 Angebote auf gleichem Niveau beweisen den Marktpreis
- Spezialisierung: Nischentechnologie, Zertifikate, nachweisbare Knappheit
- Werkvertrag: Festpreis statt Stundensatz - Behörde kann nicht "zerlegen"
So wählen Sie den richtigen IT-Dienstleister
Für geförderte Projekte gelten besondere Anforderungen an den Dienstleister:
Checkliste: Dienstleister-Auswahl
- Direktbeauftragung möglich? Bei MID NRW ist Weitergabe verboten
- Erfahrung mit Förderprojekten? Kennt die Dokumentationsanforderungen
- Audit-sichere Dokumentation? Git-Logs, Time Sheets, Abnahmeprotokolle
- Förderkonforme Rechnungsstellung? Leistungszeitraum, Detaillierung
- EU-Sitz? Bei den meisten Programmen Voraussetzung
Fragen Sie konkret nach: "Haben Sie bereits geförderte Projekte umgesetzt? Wie dokumentieren Sie die Leistungserbringung?"
Typische förderfähige Projekte: Architektur-Audits (BAFA), Legacy-Modernisierung (MID NRW), Digitalisierungsstrategien (BAFA).
Fazit: Förderung ist möglich - aber komplexer
Die Zeiten der "einfachen" Bundesförderung sind vorbei. Wer 2025 Fördermittel für Software-Projekte will, muss:
- Die Landesprogramme seines Standorts kennen
- Strenge Compliance-Anforderungen einhalten (besonders bei MID NRW)
- Einen Dienstleister wählen, der die Dokumentationspflichten versteht
- Die Chronologie beachten: Angebot → Antrag → Bescheid → Vertrag → Projekt
Die Fördermittel sind da. Aber nur für die, die die Spielregeln kennen.
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